Wege zum Recht


Olivia Becker

Frau Becker (50 Jahre) ist Einzelhandelskauffrau und lebt mit ihrer Familie am Stadtrand. Frau Becker kauft von einem Online-Händler ein teures Gartengerät, das nach wenigen Wochen kaputt ist und nicht mehr funktioniert. 

Der Händler verweigert die Rücknahme oder Reparatur mit der Begründung, dass die Garantie abgelaufen sei.

Fehlendes rechtliches Wissen und über Ansprüchen

Frau Becker weiß nicht, dass sie neben der Garantie auch gesetzliche Gewährleistungsansprüche hat, die ihr das Recht geben, defekte oder mangelhafte Produkte vom Händler reparieren oder ersetzen zu lassen. 

Sie ist unsicher, wie sie diese Ansprüche beim Händler geltend machen kann, und kennt keine Verbraucherschutzorganisationen oder rechtlichen Beratungsstellen, die ihr dabei helfen könnten.

Fehlendes rechtliches Wissen und über Ansprüchen

Da Frau Becker wenig über das Zivilrecht und ihre Rechte weiß, handelt sie nicht weiter. Sie akzeptiert die Aussage des Händlers und kauft schließlich ein neues Gartengerät, was ihre finanziellen Mittel stark belastet.

Das Problem ist nicht gelöst

Frau Becker hat zusätzliche Kosten für den Kauf eines neuen Geräts auf sich genommen, obwohl sie rechtliche Ansprüche auf Reparatur oder Ersatz des defekten Geräts gehabt hätte. Ihre Unkenntnis hat sie daran gehindert, ihre Rechte durchzusetzen.

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