Wege zum Recht


Olivia Becker

Frau Becker ist 50 Jahre alt.
Sie lebt mit ihrer Familie am Stadtrand.

Frau Becker kauft ein Gartengerät im Internet.
Das Gerät geht schnell kaputt.

Der Händler will das Gerät nicht reparieren.
Er sagt: Die Garantie ist abgelaufen.

Fehlendes rechtliches Wissen und über Ansprüchen

Frau Becker denkt, dass sie nur eine Garantie hat.
Aber das stimmt nicht.

Sie hat auch ein Recht vom Gesetz.
Das nennt man Gewährleistung.
Der Händler muss das Produkt reparieren oder ersetzen,
wenn es kaputt oder nicht richtig ist.

Frau Becker weiß nicht, wie sie ihr Recht bekommt.
Sie kennt keine Stelle, die ihr helfen kann.
Zum Beispiel eine Beratung oder eine Verbraucherzentrale.

Fehlendes rechtliches Wissen und über Ansprüchen

Frau Becker kennt das Zivilrecht nicht gut.
Sie weiß nicht genau, was ihre Rechte sind.

Deshalb tut sie nichts.
Der Händler sagt, dass er nicht helfen muss.
Frau Becker glaubt ihm.

Sie kauft ein neues Gartengerät.
Das kostet viel Geld.
Für Frau Becker ist das sehr schwer.

Das Problem ist nicht gelöst

Frau Becker musste ein neues Gerät kaufen.
Das hat extra Geld gekostet.

Dabei hätte sie ein Recht auf Reparatur oder Ersatz gehabt.
Das steht im Gesetz.

Aber Frau Becker wusste das nicht.
Darum konnte sie ihr Recht nicht nutzen.

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